E-Postbrief
Mit der Einführung eines E-Postbriefs versucht die Deutsche Post, einen Dienst zu etablieren der „sicher und verbindlich, wie ein Brief mit der Deutschen Post“ sein soll. Jeder E-Postbrief wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die eine Integritätsprüfung der enthaltenen Daten ermöglicht.
Die Stiftung Warentest hat nach einer ersten Überprüfung bereits beklagt, dass die Anmeldung für das Verfahren sehr umständlich sei, theoretisch jeder gedruckte E-Postbrief von Postmitarbeitern gelesen werden könne, die Nutzer angehalten würden, ihr Konto mindestens einmal je Werktag zu kontrollieren und der Dienst unverhältnismäßig teuer sei.
Richard Gutjahr, freier Mitarbeiter und Moderator beim Bayerischen Rundfunk, legt nun in seinem Internet-Blog nach. Er hat sich gemeinsam mit juristischem Beistand durch die Rechtsanwälte Udo Vetter und Thomas Stadler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post genauer angesehen und moniert vor allem verklausulierte Pflichten, die dem Kunden auferlegt werden und die Weitergabe von Daten an Dritte. Von Bloggern werden die Erkenntnisse bereits satirisch kommentiert.
Hier könnt Ihr den Rest dazu nachlesen: Kritik am E-Postbrief wächst | heise Security
Quelle: © heise online - heise online - IT-News, c't, iX, Technology Review, Telepolis


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