Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: EU-Führerscheinänderung

  1. #1
    Avatar von V-Storm
    Moderator

    Status
    Offline
    Registriert seit
    19.01.2010
    Alter
    44
    Beiträge
    4.159
    Blog-Einträge : 3
    Renommee-Modifikator
    10

    Frage? EU-Führerscheinänderung

    Die Richtlinie 2006/126/EG.

    Sieg der Lobby?


    ZITAT:
    In Brüssel wurden von fleißigen Bürokraten einige Führerscheinänderungen auf den Weg gebracht, die nicht allzufernen Tages uns betreffen (Umsetzung der EU-Richtlinie bis Januar 2011, in Kraft treten der Neuregelungen ab spätestens Januar 2013). Nun uns ältere nicht so sehr, wie die, die dann ihren Führerschein machen werden. Einiges stimmt uns froh anderes nachdenklich..

    Bei den Motorrad Führerschein Klassen ändert sich einiges!
    Die unsägliche Mofaklasse kann entfallen, die 25 Km/h Bremsen werden aussterben. Wenn sie denn nicht künstlich am Leben erhalten wird.

    Die Mopedklasse bleibt auf 45 Km/h begrenzt. Warum eigentlich? Es gab bei uns schon mal die 50 Km/h Regelung und in der ehem. DDR brauste die Jugend ab 15 Jahren mit 60 Km/h durch die Lande. Die Klasse wird AM heissen, das Mindestalter ist für die Klasse AM von 14 bis 18 Jahre. Mal sehen was kommt!

    1. Klasse AM:
    - zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richt-linie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge 1 (mit Ausnahme derartiger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwin-digkeit von bis zu 25 km/h) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG; das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.

    Für die 125ern Anfänger (Klasse A1) entfällt die unsägliche 80 Km/h Regelung, die LKWs im Nacken auf der Autobahn entfallen. Die Krads dürfen max. 125 Kubik und 11 kW haben, dazu kommt ein Mindestgewicht von 10 kg pro Kilowatt, das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die über 18 Jährigen können die schnelleren Modelle fahren!

    Klasse A1:
    - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
    - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;
    - das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt;

    Neu ist die Klasse A2. Er berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit maximal 35 kW (48 PS) und einem Mindestgewicht von 5 Kg pro Kilowatt, ein A2 Mopped mit 35 kW muss also mindestens 175 Kg wiegen. Mindestalter für die Klasse A1 16 – 18 Jahre, wobei für Klasse A2 mindestens 2 Jahre Klasse A1 vorgeschrieben sind!

    Bei den A2 Einsteigern wird die Leistung von 34 PS auf 48 PS angehoben! Das halten wir für bedenklich. In den 70er Jahren hatten die meisten großen Maschinen diese PS Zahl und auf Grund der vielen Unfälle wurde der Stufenführerschein mit damals 27 PS (20KW) eingeführt. Mal sehen was die Unfallstatistik danach sagt.

    Ansonsten ist diese Führerscheinklasse so überflüssig wie ein Kropf! Wir sind gegen eine Zahlungspflichtige Zusatzprüfung! Wenn um des lieben Friedens willen diese FS Klasse in der Plastikkarte stehen muss, dann bitte mit der 2 Jahresbegrenzung und danach Klasse A!

    Klasse A2:
    - Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motor-leistung abgeleitet sind;
    - das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt;

    Die Klasse A bleibt die Königsklasse und berechtigt zum Fahren jeglicher Motorräder. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres kann der A-Führerschein direkt gemacht werden, ein Führerschein niederer Klassen ist dann nicht erforderlich

    Klasse A:
    - Krafträder:
    - das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzu-schreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat.

    Dann gibt es noch den Passus über mehrspurige Krafträder. Wobei merkwürdigerweise zwischen Motorräder mit Beiwagen (Gespanne) und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes im weitesten Sinne und 3 Rad Lasteseln unterschieden wird!

    2. Krafträder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge:
    - als "Kraftrad" gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sin-ne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG.
    - als "dreirädriges Kraftfahrzeug" gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.
    - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW:
    - das Mindestalter für die Klasse für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.

    Die Ausbremsung der Fahranfänger FS A2 von „dreirädrigen Kraftfahrzeuge“ mit mehr als 15 KW, kann gestrichen werde! Denn wieso sind 20 Jährige Motorradführerscheininhaber mit einem stärkeren Dreirad überfordert, mit einem Autoführerschein aber nicht? Die starken Motorradtrikes werden eh mit Autozulassung angeboten!

    Wo liegt der Hase im Pfeffer? Nach Art. 4 Absatz 6 der EU-Richtlinie haben die einzelnen Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum, das Mindestalter für die Führerscheinklassen zu heben oder zu senken:

    Im schlechtesten Falle, kann ein Mitgliedstaat damit das Mindestalter für AM, also das führen von Mopeds bis 45 km/h auf 18 Jahre anheben! Da zwischen den Klassen A1 und A2 ein Unterschied des Mindestalters von 2 Jahren bestehen muss, bedeutet eine Anhebung des Mindestalter für A1 (125er bis 11 kW) auf 18 Jahre automatisch, dass der neue A2 (Moppeds bis 35 kW) erst mit 20 gemacht werden kann. Der Führerschein für ein richtiges Motorrad (Klasse A) könnte in diesem Fall dann frühestens mit 22 gemacht werden.

    Wir von der Kuhlen Wampe und der FEMA sehen eine solche Entwicklung mit Sorge, die Erlangung der A-Berechtigung zum frühest möglichen Zeitpunkt verlangt nach der Finanzierung von mindestens 3 Führerscheinen der Motorradklassen (A1, A2 und A).

    Ach so, die Führerscheine die dann ausgestellt werden, haben nur eine Gültigkeitsdauer von 5 – 10 Jahren. Bei den dann fälligen Erneuerungen können einige Schikannen eingebaut werden. Kurz, wer seinen Führerschein verbaselt, Verloren, durch Alkohol und Drogen bekommt den Zeitlich begrenzten! Die generelle Einführung der Plastikkarten ist auch schon in Planung! Ab 2028 sollen alle Alten Führerscheine EUweit ersetzt werden.

    Das Konzept der begrenzten Gültigkeitsdauer der Führerscheine einzuführen.
    Alle ab Beginn der Anwendung der vorgeschlagenen Richtlinie neu ausgestellten Führerscheine müssen regelmäßig erneuert werden. Die Fahrer behalten ihre erworbenen Rechte, aber durch die regelmäßige Erneuerung des Dokuments werden die heute bestehenden Betrugsmöglichkeiten eingeschränkt, indem der Schutz aller Führerscheine vor Betrug und das Foto des Inhabers aktualisiert werden. Dadurch wird auch die Freizügigkeit der Fahrer gewährleistet: alle Führerscheine haben die gleiche Gültigkeitsdauer und sie sind während dieser Gültigkeitsdauer in allen Mitgliedstaaten ohne Bedingungen gültig. Dadurch wird verhindert, dass die Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen auf Inhaber von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten anwenden, indem sie die einzelstaatlichen Vorschriften bezüglich der Gültigkeitsdauer und ärztlicher Untersuchungen auf sie anwenden. Alle neuen Führerscheine der Klassen A (Krafträder) und B (Pkw) werden zehn Jahre gültig sein bzw. fünf Jahre, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist. Alle neuen Führerscheine der Klassen C (Lkw) und D (Busse) werden fünf Jahre gültig sein bzw. ein Jahr, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist.

    Von wegen der Harmonisierung in der EU und gegen die Überforderung der Kontrollorgane!
    (Quelle: Eure Motorrad-Zeitung von Motorradfahrern - www.burning-out.de)

    der
    V-Storm
    Geändert von V-Storm (30.05.2011 um 19:32 Uhr)
    * * *
    Keiner ist so verrückt, dass er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht !
    (Friedrich Nietzsche)


  2. Die folgenden 2 Mitglieder sagen Danke zu V-Storm für diesen Beitrag.

    bigfoot (11.11.2011),Kitty (11.06.2010)

  3. #2
    Avatar von Stromer
    Gelöscht

    Status
    Offline
    Registriert seit
    12.10.2009
    Alter
    25
    Beiträge
    199
    Renommee-Modifikator
    0

    Standard

    mh vor allem der letzte Punkt gibt mir ein wenig zu denken. wenn der Führerschein immer wieder aktualliesiert werden soll muss man das doch sicherlich bezahlen? Auch wäre interessant wenn der Führerschein eh alle 5 Jahre aktualiesiert wird da könnte man auch gleich alle 5 Jahre einen neuen Sehtest mit verlangen.

  4. #3
    Avatar von V-Storm
    Moderator
    Themenstarter

    Status
    Offline
    Registriert seit
    19.01.2010
    Alter
    44
    Beiträge
    4.159
    Blog-Einträge : 3
    Renommee-Modifikator
    10

    Licht an! Neue Führerscheinregelungen für Europa

    Bundestag und Bundesrat haben entschieden. Die Neuregelung der Moped-, Leichtkraftrad- und Motorradführerscheine brachte wenig Überraschendes - mit einer Ausnahme.

    Zitat:
    Es fing damit an, dass das Führerscheinrecht innerhalb der EU vereinheitlicht werden sollte. Also erließen Parlament und Rat der Europäischen Union im Jahr 2007 die dritte Führerscheinrichtlinie und gaben den Mitgliedsstaaten bis zum 19. Januar 2011 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen, das spätestens zwei Jahre darauf, also 2013, in Kraft treten muss. Einige Regelungen waren verbindlich, in anderen Punkten gestattet die EU nach wie vor nationale Sonderregelungen. Deshalb blieb es bis jetzt eine spannende Frage, in welcher Form die deutsche Regierung den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum nutzen würde.

    Was sich dank der EU-Richtlinie und trotz stärksten Widerstands deutscher Verkehrsexperten zum Positiven verändert hat: Die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Leichtkrafträder, die von 16- und 17-jährigen Inhabern des Führerscheins A1 gefahren werden, fällt weg. Statt mit maximal 80 km/h dürfen sie künftig so schnell
    fahren, wie es Tempobeschränkungen und Streckenverhältnisse erlauben und die bis zu 11 kW/15 PS starken 125er laufen.

    Der im Volksmund so genannte Stufenführerschein, im offiziellen Sprachgebrauch die Fahrerlaubnis der
    Klasse A2, berechtigt künftig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW/48 PS bei einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Bei Ausnutzung der Leistungsgrenze muss ein Motorrad also mindestens 175 kg wiegen. Bisher waren es 25 kW/34 PS bei weniger günstigem Leistungsgewicht. Die Bestimmung, nach der Motorräder nur um die Hälfte ihrer offenen Leistung gedrosselt werden und damit maximal 70 kW stark sein dürfen, um A2-konform zu sein, schreibt die EU zwar als verbindlich vor, sie wurde jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt.


    Den vollständigen Artikel könnt ihr unter nachfolgenden Link lesen
    !


    (Quelle: motorradonlinemotorradonline.jpg<<)
    Geändert von V-Storm (30.05.2011 um 19:43 Uhr)
    * * *
    Keiner ist so verrückt, dass er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht !
    (Friedrich Nietzsche)


  5. Die folgenden 2 Mitglieder sagen Danke zu V-Storm für diesen Beitrag.

    Monkey (31.05.2011),Ziegenmüller (30.05.2011)

  6. #4
    Avatar von Rookie
    Boardgründer

    Status
    Offline
    Registriert seit
    09.05.2008
    Alter
    45
    Beiträge
    5.423
    Blog-Einträge : 2
    Renommee-Modifikator
    10

    Licht an! Neue Führerscheinklassen ab dem 19.1.2013!

    Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in Kraft.


    Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für alle "Altinhaber" gilt Bestandschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen einer Fahrerlaubnis profitieren jedoch allen Inhabern dieser Fahrerlaubnis.


    Befristung der Führerscheindokumente

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bislang unbefristet erteilt wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.


    Einführung der Klasse AM

    Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S.


    Änderungen in der Klasse A1

    Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt.


    Einführung der Klasse A2

    Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

    Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.


    Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen

    Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt eine praktische Prüfung. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.


    Neuregelung für Trikes

    Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B). Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen.

    Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.


    Krafträder mit Anhänger

    Ab dem 19.01.2013 darf kein Anhänger für Krafträder mitgeführt werden.

    Dies gilt für Motorrad-Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 erteilt wurden. Wegen des Bestandsschutzes betrifft diese Neuregelung nicht die Altführerscheininhaber.


    Quelle: ADAC
    Diskutiere nicht mit Idioten, Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung!



    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Das heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  7. Die folgenden 3 Mitglieder sagen Danke zu Rookie für diesen Beitrag.

    heikai (12.11.2011),Monkey (11.11.2011),Rotschopf (11.11.2011)

  8. #5
    Avatar von Rotschopf
    V.I.P.-Mitglied

    Status
    Online
    Registriert seit
    29.04.2011
    Alter
    32
    Beiträge
    1.593
    Blog-Einträge : 4
    Renommee-Modifikator
    3

    Standard

    Na da sind doch mal zur Abwechslung ein paar sinnvolle Neuerungen dabei.
    LG Dani
    Ich bin immer artig!
    Mal bösartig, gelegentlich eigenartig, aber immer einzigartig!


LinkBacks (?)

  1. 10.06.2011, 09:58

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •