In Brüssel wurden von fleißigen Bürokraten einige Führerscheinänderungen auf den Weg gebracht, die nicht allzufernen Tages uns betreffen (Umsetzung der EU-Richtlinie bis Januar 2011, in Kraft treten der Neuregelungen ab spätestens Januar 2013). Nun uns ältere nicht so sehr, wie die, die dann ihren Führerschein machen werden. Einiges stimmt uns froh anderes nachdenklich..
Bei den Motorrad Führerschein Klassen ändert sich einiges!
Die unsägliche Mofaklasse kann entfallen, die 25 Km/h Bremsen werden aussterben. Wenn sie denn nicht künstlich am Leben erhalten wird.
Die Mopedklasse bleibt auf 45 Km/h begrenzt. Warum eigentlich? Es gab bei uns schon mal die 50 Km/h Regelung und in der ehem. DDR brauste die Jugend ab 15 Jahren mit 60 Km/h durch die Lande. Die Klasse wird AM heissen, das Mindestalter ist für die Klasse AM von 14 bis 18 Jahre. Mal sehen was kommt!
1. Klasse AM:
- zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richt-linie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge 1 (mit Ausnahme derartiger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwin-digkeit von bis zu 25 km/h) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG; das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.
Für die 125ern Anfänger (Klasse A1) entfällt die unsägliche 80 Km/h Regelung, die LKWs im Nacken auf der Autobahn entfallen. Die Krads dürfen max. 125 Kubik und 11 kW haben, dazu kommt ein Mindestgewicht von 10 kg pro Kilowatt, das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die über 18 Jährigen können die schnelleren Modelle fahren!
Klasse A1:
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;
- das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt;
Neu ist die Klasse A2. Er berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit maximal 35 kW (48 PS) und einem Mindestgewicht von 5 Kg pro Kilowatt, ein A2 Mopped mit 35 kW muss also mindestens 175 Kg wiegen. Mindestalter für die Klasse A1 16 – 18 Jahre, wobei für Klasse A2 mindestens 2 Jahre Klasse A1 vorgeschrieben sind!
Bei den A2 Einsteigern wird die Leistung von 34 PS auf 48 PS angehoben! Das halten wir für bedenklich. In den 70er Jahren hatten die meisten großen Maschinen diese PS Zahl und auf Grund der vielen Unfälle wurde der Stufenführerschein mit damals 27 PS (20KW) eingeführt. Mal sehen was die Unfallstatistik danach sagt.
Ansonsten ist diese Führerscheinklasse so überflüssig wie ein Kropf! Wir sind gegen eine Zahlungspflichtige Zusatzprüfung! Wenn um des lieben Friedens willen diese FS Klasse in der Plastikkarte stehen muss, dann bitte mit der 2 Jahresbegrenzung und danach Klasse A!
Klasse A2:
- Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motor-leistung abgeleitet sind;
- das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt;
Die Klasse A bleibt die Königsklasse und berechtigt zum Fahren jeglicher Motorräder. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres kann der A-Führerschein direkt gemacht werden, ein Führerschein niederer Klassen ist dann nicht erforderlich
Klasse A:
- Krafträder:
- das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzu-schreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat.
Dann gibt es noch den Passus über mehrspurige Krafträder. Wobei merkwürdigerweise zwischen Motorräder mit Beiwagen (Gespanne) und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes im weitesten Sinne und 3 Rad Lasteseln unterschieden wird!
2. Krafträder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- als "Kraftrad" gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sin-ne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG.
- als "dreirädriges Kraftfahrzeug" gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW:
- das Mindestalter für die Klasse für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.
Die Ausbremsung der Fahranfänger FS A2 von „dreirädrigen Kraftfahrzeuge“ mit mehr als 15 KW, kann gestrichen werde! Denn wieso sind 20 Jährige Motorradführerscheininhaber mit einem stärkeren Dreirad überfordert, mit einem Autoführerschein aber nicht? Die starken Motorradtrikes werden eh mit Autozulassung angeboten!
Wo liegt der Hase im Pfeffer? Nach Art. 4 Absatz 6 der EU-Richtlinie haben die einzelnen Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum, das Mindestalter für die Führerscheinklassen zu heben oder zu senken:
Im schlechtesten Falle, kann ein Mitgliedstaat damit das Mindestalter für AM, also das führen von Mopeds bis 45 km/h auf 18 Jahre anheben! Da zwischen den Klassen A1 und A2 ein Unterschied des Mindestalters von 2 Jahren bestehen muss, bedeutet eine Anhebung des Mindestalter für A1 (125er bis 11 kW) auf 18 Jahre automatisch, dass der neue A2 (Moppeds bis 35 kW) erst mit 20 gemacht werden kann. Der Führerschein für ein richtiges Motorrad (Klasse A) könnte in diesem Fall dann frühestens mit 22 gemacht werden.
Wir von der Kuhlen Wampe und der FEMA sehen eine solche Entwicklung mit Sorge, die Erlangung der A-Berechtigung zum frühest möglichen Zeitpunkt verlangt nach der Finanzierung von mindestens 3 Führerscheinen der Motorradklassen (A1, A2 und A).
Ach so, die Führerscheine die dann ausgestellt werden, haben nur eine Gültigkeitsdauer von 5 – 10 Jahren. Bei den dann fälligen Erneuerungen können einige Schikannen eingebaut werden. Kurz, wer seinen Führerschein verbaselt, Verloren, durch Alkohol und Drogen bekommt den Zeitlich begrenzten! Die generelle Einführung der Plastikkarten ist auch schon in Planung! Ab 2028 sollen alle Alten Führerscheine EUweit ersetzt werden.
Das Konzept der begrenzten Gültigkeitsdauer der Führerscheine einzuführen.
Alle ab Beginn der Anwendung der vorgeschlagenen Richtlinie neu ausgestellten Führerscheine müssen regelmäßig erneuert werden. Die Fahrer behalten ihre erworbenen Rechte, aber durch die regelmäßige Erneuerung des Dokuments werden die heute bestehenden Betrugsmöglichkeiten eingeschränkt, indem der Schutz aller Führerscheine vor Betrug und das Foto des Inhabers aktualisiert werden. Dadurch wird auch die Freizügigkeit der Fahrer gewährleistet: alle Führerscheine haben die gleiche Gültigkeitsdauer und sie sind während dieser Gültigkeitsdauer in allen Mitgliedstaaten ohne Bedingungen gültig. Dadurch wird verhindert, dass die Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen auf Inhaber von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten anwenden, indem sie die einzelstaatlichen Vorschriften bezüglich der Gültigkeitsdauer und ärztlicher Untersuchungen auf sie anwenden. Alle neuen Führerscheine der Klassen A (Krafträder) und B (Pkw) werden zehn Jahre gültig sein bzw. fünf Jahre, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist. Alle neuen Führerscheine der Klassen C (Lkw) und D (Busse) werden fünf Jahre gültig sein bzw. ein Jahr, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist.
Von wegen der Harmonisierung in der EU und gegen die Überforderung der Kontrollorgane!
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