Alle paar Jahre ein Gang zum Amt: Der kommende EU-Führerschein muss künftig alle 15 Jahre neu beantragt werden. Eine Überraschung ist das nicht. Bereits 2006 hat die EU die Maßnahme beschlossen. Nun macht sich die Regierung an die Umsetzung der Richtlinie.
Die ab 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033.
Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auf den Weg gebracht, berichtet die Saarbrücker Zeitung.
In der Süddeutschen Zeitung ist zu lesen, dass laut Bundesverkehrsministerium ein neues Passbild bei dem neubeantragten Führerschein hinzugefügt werde. Die Behörde wolle so sicherstellen, dass das Bild des Inhabers einigermaßen aktuell sei. Ferner weise das Ministerium darauf hin, dass keinerlei zusätzliche medizinische Untersuchungen notwendig seien.
Die Ausführung der Maßnahme obliegt den Ländern und vor Ort den lokalen Führerscheinstellen. Die Höhe der Kosten für den Verwaltungsakt kann noch nicht beziffert werden. Die Gelder sind nicht einheitlich geregelt. Bei der Führerscheinstelle der Stadt Leipzig zum Beispiel schlägt die Erstbeantragung eines Autoführerscheins aktuell mit 43,40 Euro zu Buche.(Quelle:news.de)


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(Quelle:news.de)
PN

so viel zur Sicherheit. 




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