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Thema: Änderung der Übersetzung

  1. #1
    Avatar von UweR.
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    Standard Änderung der Übersetzung

    Hallo,
    ich habe irgendwo gelesen, dass bei einer Veränderung der Sekundärübersetzung die Betriebserlaubnis erlischt. Gilt das auch, wenn ich vorn ein kleineres Ritzel einbaue, wodurch das Motorrad ja eigentlich langsamer wird?
    Hintergrund: Meine Kette ist fällig, habe vorn schon ein Ritzel mit einem Zahn weniger (keine Karies!), finde das auch gut so wegen der Fahrbarkeit (2.Gang + 4000 Touren = Citylimit) und Topspeed fehlt mir nicht wirklich.
    Wer kennt sich aus?

  2. #2
    Avatar von Rookie
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    Das ist legal möglich aber ziemlich aufwändig.

    Dazu habe ich folgendes gefunden!

    Die Übersetzung ist Teil der Betriebserlaubnis, eine Änderung muss daher in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei einer Veränderung der Sekundärübersetzung, also von Ritzel oder Kettenrad, geht es im Wesentlichen um zwei Punkte: Abgas und Fahrgeräusch. Damit die Genehmigung für das Abgasverhalten des Fahrzeugtyps nicht erlischt, darf sich das Übersetzungsverhältnis um höchstens acht Prozent verändern. Bei einem kürzeren Übersetzungsverhältnis steigt das Beschleunigungsvermögen des Motorrads, ein längeres Übersetzungsverhältnis verringert es – diese Faktoren beeinflussen direkt das Fahrgeräusch. Dabei darf der gesetzlich zulässige Grenzwert - je nach Baujahr des Fahrzeuges 80 bis 86 dB (A) - nicht überschritten werden. Der neue Wert wird bei der Fahrgeräuschmessung in „beschleunigter Vorbeifahrt“ ermittelt. Entsprechende Gutachten gibt’s in den Service-Centern des TÜVs.


    Quelle: www.tuev-sued.de
    Tipp: Am besten besprichst Du den Umbau-Wunsch schon vorab mit dem entsprechenden Experten vom TÜV, der das Gutachten durchführt.
    Diskutiere nicht mit Idioten, Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung!



    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Das heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  3. #3
    Avatar von sidecar
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    vorne würde ich gar nix ändern. warum???

    weil das kleine ritzel vorne schon bedingt durch seine größe der kette sehr wenig auflagemöglichkeiten gibt.
    dh. je weniger die kette trägt um so höher ist die belastung für die einzelnen zähne.
    beispiel : da ein 14er ritzel 2 zähne weniger hat als ein 16er, liegt die kette entsprechend weniger auf.
    dazu kommt, das sich ein zahn vorne wie etwa zwei bis drei hinten auswirkt.
    du kannst also hinten viel feiner abstimmen.
    und jetzt zu dem ganzen gesetzes mist.
    ich habe noch keinen tüv fuzi gesehen der sich hingekniet hätte und die zähne am ritzel gezählt hätte.
    zumal man vorne ohne größere schrauberei gar nicht dran kommt.
    solange du da hinten kein kuchenblech großes ding draufmachst, wo du im 5, gang noch mänchen machen kannst, interessiert das keine sau.

    ich gehe immer nach der regel: wer lang fragt, geht lang irr.
    hast du die erstmal aufgeweckt, kommen die auf die tollsten ideen.
    mein tipp. einfach machen und fahren.
    im fall der fälle. ich habe aber noch von keinem gehört, gilt immer noch die regel, dummstellen. dann hat halt die fa xy in österreich im letzten urlaub die sache vermasselt. jawohl sir. ich baue gleich morgen um. aber ich wette sowas passiert dir nie.

    so und jetzt kannst du mit ruhigem gewissen wieder schlafen.

    PS: und seit nicht immer so verdammt vorsichtig. no risk no fun

  4. Die folgenden 2 Mitglieder sagen Danke zu sidecar für diesen nützlichen Beitrag.

    Borstelbaer (30.10.2009),das 'O' (14.06.2010)

  5. #4
    Hayabusamen
    Avatar von Hayabusamen
    Gast

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    Wenns nur um TÜV geht ist das auch kein Problem aber im falle eines Unfalls mit Personenschäden wird schon genauer geschaut. Veränderung am Krad ohne TÜV = fahren ohne Versichungsschutz sei gewarnt!
    Michael


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  1. 08.01.2011, 11:59

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