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Thema: Saisonkennzeichen: Nur auf Privatgrundstück ...

  1. #1
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    Saisonkennzeichen: Nur auf Privatgrundstück ...

    ... überwintern. Bußgeld und Punkt in Flensburg für Abstellen auf öffentlichem Gelände. Probefahrt nur mit Kurzkennzeichen.

    Ende Oktober ist Schicht für die meisten Saisonkennzeichen-Besitzer in Deutschland. Rund 1,6 Millionen Biker, Caravaner, Cabrio- oder Oldtimer-Eigner nutzen aus Kostengründen die Möglichkeit der "automatischen An- und Abmeldung" des Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum. Auf dem Nummernschild ist rechts die Geltungsdauer eingeprägt - etwa 04-10 (= April bis Oktober).

    "Außerhalb dieser Zeit dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen, oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. "Wer's trotzdem tut, riskiert das kostenpflichtige Abschleppen und Bußgeld sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei." Eine unerlaubte Spritztour bei schönem Wetter schlägt gleich mit mehreren Punkten und entsprechendem Bußgeld zu Buche. Bei Unfällen drohen außerdem straf-, haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Streng genommen, darf das Fahrzeug noch nicht einmal angelassen werden. "Probefahrten oder Werkstattbesuche sind nur mit einem Kurzkennzeichen möglich", erläutert TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU/AU) sollten nach Möglichkeit nicht in den Zeitraum der Winterpause fallen. Ansonsten müssen sie während des ersten Monats der nächsten Zulassungsperiode nachgeholt werden. Der Zulassungszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten im Jahr kann nicht aufgeteilt werden - etwa vier Monate im Winter und weitere zwei Monate im Frühjahr.

    Da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt sind, muss der Halter beim Verkauf umgehend die Zulassungsstelle informieren.


    QUELLE: © TÜV Rheinland Group Presse-Service - www.tuv.com
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  2. #2
    Avatar von Monkey
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    Das tellt sich mir doch die Frage, was machen Biker, die nicht über eine Garage vefügen. Die müssen ihr Fahrzeug doch auf der Straße überwintern.

    see you on the road
    Monkey

  3. #3
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    Plane drüber und hoffen/beten dass das Ordnungsamt nicht drunter guckt.

    Obwohl ich auch das schon gesehen habe und dann zahlt man und muss das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen.

    Viele stellen ihre Maschinen über den Winter auch beim freundlichen um die Ecke ab, gegen eine gringe Gebühr oder bei Freunden usw.
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  4. #4
    Avatar von Jens-SLF
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    mein tüv beamter hat den termin für die plakette einfach von 02 auf 04 geändert hatte woll ein guten tag oder nacht

  5. #5
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    Naja, da geht es ja um die HU. Das ist ja auch kein Problem. Mir ging es ja um die folgende Aussage in dem Artikel

    Zitat:

    Auf dem Nummernschild ist rechts die Geltungsdauer eingeprägt - etwa 04-10 (= April bis Oktober).

    "Außerhalb dieser Zeit dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen, oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. "Wer's trotzdem tut, riskiert das kostenpflichtige Abschleppen und Bußgeld sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei."

    Zitat Ende

    Mich pers. betrifft es ja nicht. Meine Dicke steht immer in der Garage, aber ich könnte mir vorstellen, das dies nicht bei jedem so ist.

    see you on the road
    Monkey

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