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Thema: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV- Vorführung...

  1. #1
    Avatar von Ziegenmüller
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    Achtung Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV- Vorführung...

    scheint so, als komme Bewegnung ins Spiel....
    habe ich aus unserem DR- Forum....

    Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorführung
    15.04.2010 - Pressemitteilung
    Posch: „Ungerechte Regelung wird beendet“


    „Ab sofort erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem TÜV-Termin eine für zwei Jahre gültige Plakette. Damit wird eine ungerechte und bundesweit uneinheitlich gehandhabte Regelung beendet“, teilte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch mit.

    Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte. Danach wurde bei überzogenem TÜV-Termin die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen.

    Diese Vorschrift werde nicht mehr angewendet, sagte Posch: „Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.“

    „Hessen hat diese Regelung seit Jahren kritisiert, weil sie aus technischer Sicht nicht begründbar ist und von den Autofahrern als indirekte Strafe empfunden wurde“, sagte Posch. Sie sei zudem bundesweit nicht einheitlich angewendet worden. Zum Beispiel habe das Saarland die Vorschrift nie angewendet.

    Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.



    Pressestelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
    Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
    Telefon: (0611) 815 20 20, Fax: (0611) 815-2225
    E-Mail: presse@hmwvl.hessen.de



    Quelle: http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMW ... b5005ae75d



    SONNY WARTE MIT DEM TÜV
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  2. #2
    Avatar von easyrider
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    das ist nicht gut.
    wenn dem so wird werden wieder viele mit abgelaufenen tüv fahren nur um einen oder ein paar monate rauszuholen.ich hoffe das die strafen und kontrollen für abgelaufenen tüv dann verstärkt werden.diese änderung schadet der verkehrssicherheit!!!!!!!

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    Monkey (06.05.2011)

  4. #3
    Avatar von V-Storm
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    Zitat Zitat von easyrider Beitrag anzeigen
    schadet der verkehrssicherheit!!!!!!!
    Wie jetzt, ...ich bin auf Grund von akuten Zeitmangel auch schon 5 Tage drüber, wird auch erst kommende Woche Freitag mit Tüv, aber bin ich deswegen Verkehrsgefährdend??? Mein Möppi hat in den 2 Jahren regelmässig seine Durchsichten bekommen und wird auch sonst gewartet! ... da sind andere Leutz mit ihrem Fahrstil oder Rostlauben als Gefahr zu sehen.
    * * *
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  5. #4
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    1. Nach meinen Recherchen, gilt das wohl nur in Hessen!

    2. Ist die Meldung von April 2010!

    Also ich glaube noch nicht ganz, dass das so stimmt?

    War das vielleicht ein Aprilscherz von 2010, den irgendwer jetzt wieder ausgegraben hat?

    Nal mal sehen, ob wir noch was in Erfahrung bringen können.

    Mir ist es Wurst, ich persönlich kann mit beiden Regelungen gut Leben.

    Zitat Zitat von V-Storm Beitrag anzeigen
    ich bin auf Grund von akuten Zeitmangel auch schon 5 Tage drüber
    Ein Monat Zeitmangel, kann mir kein Mensch erzählen!

    Ich weiss 2 Jahre lang, wann ich dorthin muss und bekomme das dann nicht gebacken ... sorry.

    Ist nur meine persönliche Meinung!
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  6. #5
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    Holger, kannst mir glauben, daß ich das auch nicht gebacken bekam.... und das über einen längeren Zeitraum.
    Wenn man permanent im Arbeitstreß ist, bleibt das Eine oder Andere liegen....

    Ging mir letzten Herbst ja so....

    Gruß und meck meck...
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    V-Storm (06.05.2011)

  8. #6
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    Das ist deine Meinung und das andere meine.

    Und das ist auch gut so!

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Es stehen keine Strafen oder nur sehr niedrige darauf und deswegen wird damit so lasch umgegangen, dasss ist das ganze Problem.

    Wenn es heißen würde, TÜV abgelaufen = Fahrzeug muss stehen bleiben und 500 € Strafe bei überziehen, die würde es alle pünktlich schaffen.
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    Monkey (06.05.2011)

  10. #7
    Avatar von V-Storm
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    Zitat Zitat von Rookie Beitrag anzeigen
    die würde es alle pünktlich schaffen.
    Sorry, das würde mein Zeitmangel auch nicht lösen und das Möppi würde halt ungewollter Weise stehen bleiben und ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel oder irgendwas von A nach B zu kommen.
    * * *
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  11. #8
    Avatar von Ziegenmüller
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    geht mir auch so... wenn ich um fünf früh zur Arbeit gurke und Abends oft gegen 7 oder acht rauskomme hat a) die Werkscht nicht mehr auf... und b) bin ich zu groggy um noch was zu richten.

    Aber man muß sich ja deswegen nicht ....

    Den von easyrider angesprochene Mißbrauch wird´s mit Sicherheit geben, aber deswegen alle über einen Kamm zu scheren, sollte der Vergangenheit angehören.

    Gruß und meck meck!
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    neumie5x (06.05.2011)

  13. #9
    Avatar von schmitzenskatze
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    Ich denke schon, dass das einem TÜV-Turnus von 26 statt bisher 24 Minaten Vorschub verleiht. Denn meiner Meinung nach werden schon viele versuchen, das auszureizen.
    Bringt mich zu einer anderen Frage: Was ist eigentlich mit den Saisonfahrern? Wenn der Ablauf in meinen Winterschlaf fällt, dann darf ich doch sicherlich auch am ersten Tag der neuen Saison zum TÜV fahren? (Schließlich sind, wenn ich recht informiert bin, auch heute schon Fahrten zur Fahrzeugvorstellung ohne Plakette gültig - FZV§10/4)
    Grüße aus Stadtroda

    Matthias

  14. #10
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    Wer streitet sich denn hier?

    Also ich mich nicht!

    Ich habe nur eine andere Meinung als ihr.

    1. Meine Werkstatt, würde das Fahrzeug auch bei mir abholen und wiederbringen ...

    2. Kann man jemanden beauftragen, der das für einen erledigt ...

    Nur mal um zwei Beispiele zu nennen.

    Und ich bleibe dabei, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
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