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Thema: "Strafbare Verdunkelung"

  1. #1
    Avatar von Weimarer.Biker
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    Standard "Strafbare Verdunkelung"

    ... unter diesem Thema stand am 14.09.2011 folgender Artikel in der TLZ:

    "Ein Autofahrer, der in der Dunkelheit mit ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung und damit auch der Kennzeichen unterwegs ist, kann sich wegen Kennzeichenmißbrauchs strafbar machen. Keine Rolle spielt, ob die Beleuchtung bewusst abgestellt wurde oder aus Vergesslichkeit nicht eingeschaltet war, so das OLG Stuttgart." Aktenzeichen: 2Ss344/11

    da gibts doch tatsächlich Leute, die nix anderes zu tun haben, als sich solchen Schwachsinn auszudenken
    ne Strafe wegen dem vergessenem Licht sehe ich ja noch ein - aber KENNZEICHENMISSBRAUCH?!?!?!?
    "Verheiz´ deine Reifen, nicht deine Seele"

  2. #2
    Avatar von Rookie
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    Ehrlich gesagt, mir egal wie die das nennen!

    Licht anmachen und schon ist man auf der sicheren Seite.

    Also was soll das Theater?
    Diskutiere nicht mit Idioten, Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung!



    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Das heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  3. #3
    Avatar von Benni HaPunkt
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    richtig. mich nervt es selbst wenn es dämmert und da leute mit dunklen autos kein licht anhaben!
    >>Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!!<<

  4. #4
    Avatar von Eisi
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    Nur wie ist die Lage bei Defekter Beleuchtung ?

    Gruß Eisi

  5. #5
    Kat
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    Na sowas muss man vorher prüfen und darf in dem Fall erst fahren, wenn der Defekt behoben ist.

    Lg Kat

  6. #6
    Avatar von Rotschopf
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    Da musst du umgehend reparieren, mit defekter Beleuchtung darfst du nicht fahren.
    Ich bin immer artig!
    Mal bösartig, gelegentlich eigenartig, aber immer einzigartig!

  7. #7
    Avatar von Ziegenmüller
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    Zitat Zitat von Rotschopf Beitrag anzeigen
    Da musst du umgehend reparieren, mit defekter Beleuchtung darfst du nicht fahren.
    jepp... hab ich erlebt...
    Axel und Dani haben mich solange gprügelt, bis ich den Wackler an meiner Frontfunzel beseitigt hatte...

    Schlimmer als die Rennleitung die zwei!!!
    Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. "Douglas Adams"

  8. #8
    Avatar von Weimarer.Biker
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    das man defekte Beleuchtung gleich repariert und bei Dunkelheit bzw. entsprechend schlechten Wetter- & Sichtverhältnissen mit Licht fährt, ist ja wohl klar - darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
    Und darum ging es mir ja auch garnicht
    Mir ging es darum, das sozusagen Jeder von uns "Kennzeichenmißbrauch" betreibt, wenn DIESE Beleuchtung nicht geht...
    "Verheiz´ deine Reifen, nicht deine Seele"

  9. #9
    Avatar von schmitzenskatze
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    hi, das Problem ist der Nachweis, dass sich die Kennzeichenbeleuchtung gerade verabschiedet hat, aber bei deiner Kontrolle direkt vor Fahrtantritt noch ging.
    Grüße aus Stadtroda

    Matthias

  10. #10
    Avatar von Boile
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    und mal ehrlich, nur weil die Kennzeichenbeleuchtung unterwegs ausfällt, shieb' ich doch nicht die Karre durch halb Thüringen zurück nach Hause. Es könnte sich ja auch der blöde Zufall ergeben, dass der Defekt erst während der Fahrt auftritt. Man hält ja nicht alle 5km an, um nach der Kennzeichenbeuleuchtung zu schauen. Die Strafe ist aber sicher auch wieder Ermessensfrage der Beamten. Ähnlich wie beim ausgebauten db-Killer.

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