... unter diesem Thema stand am 14.09.2011 folgender Artikel in der TLZ:
"Ein Autofahrer, der in der Dunkelheit mit ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung und damit auch der Kennzeichen unterwegs ist, kann sich wegen Kennzeichenmißbrauchs strafbar machen. Keine Rolle spielt, ob die Beleuchtung bewusst abgestellt wurde oder aus Vergesslichkeit nicht eingeschaltet war, so das OLG Stuttgart." Aktenzeichen: 2Ss344/11
da gibts doch tatsächlich Leute, die nix anderes zu tun haben, als sich solchen Schwachsinn auszudenken
ne Strafe wegen dem vergessenem Licht sehe ich ja noch ein - aber KENNZEICHENMISSBRAUCH?!?!?!?


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