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Thema: Raser muss mehr als vier Jahre ins Gefängnis

  1. #1
    Avatar von Ziegenmüller
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    Grübeln Raser muss mehr als vier Jahre ins Gefängnis

    Beim Lesen des Endes des nachfolgenden Artikels wurde mir doch eher schlecht...
    Ich denke, keiner will die "Rechtssprechung" aus DDR- Zeiten zurückhaben, aber bei Tötungsdelikten und schwerer Körperverletzung
    wurde Alkoholgenuß immer strafverschärfend gewertet und das sollte auch heute so sein!!!!
    Nicht falsch verstehen, ich bin nun beileibe kein Law and Order Fetischist , aber zwei Menschen töten, einen schwerstverletzen und dann solch eine Aussage im Urteil...


    Mönchengladbach - Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung muss ein 22-jähriger Mann für vier Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den sogenannten Amok-Raser von Schwalmtal am Mittwoch zu der Freiheitsstrafe, weil er im März im Alkohol- und Drogenrausch mehrere Unfälle verursacht hatte. Dabei tötete er zwei Frauen und verletzte einen Motorradfahrer schwer.
    Im Prozess hatte der junge Mann die Amokfahrt gestanden. Gleichzeitig erklärte er, sich an die Unfälle konkret nicht mehr erinnern zu können. Nach Zeugenaussagen war er spätabends in sein Auto gestiegen, obwohl er vorher stundenlang mit Freunden Alkohol getrunken und auch Drogen genommen hatte. Ein Bekannter hätte ihn noch vom Fahren abhalten wollen, der 22-Jährige habe sich dennoch hinters Steuer gesetzt.

    Anschließend sei er mit Tempo 120 quer durch Mönchengladbach gerast. An einer Ampel erfasste er bei Rot einen 18-jährigen Motorradfahrer und wirbelte ihn durch die Luft. Das Opfer erlitt durch den Unfall einen Beckenriss. Ohne sich um den Verunglückten zu kümmern, fuhr der Betrunkene weiter und krachte an der nächsten Ampel erneut bei Rot in den Wagen einer Frau. Sowohl die Fahrerin als auch die Beifahrerin kamen ums Leben, eine Frau auf der Rückbank wurde schwer verletzt.

    "Höchstmaß an Straßenverkehrsgefährdung"

    Der Richter sagte, der Angeklagte habe bei seiner Tat ein "Höchstmaß an Straßenverkehrsgefährdung" an den Tag gelegt. Trotz der schlimmen Folgen könne man jedoch nicht mehr als vier Jahre und drei Monate Haft verhängen, da er aufgrund seines Drogen- und Alkoholkonsums zum Unfallzeitpunkt "vermindert schuldfähig" gewesen sei. Der gesetzliche Rahmen lasse kein Urteil zu, das die Öffentlichkeit für angemessen halten würde, sagte der Richter.

    Laut Gutachten hatte der Amok-Raser bei einer Untersuchung nach dem Unfall 1,66 Promille Alkohol im Blut, zum Zeitpunkt des Unfalls sollen es sogar bis zu 2,6 Promille gewesen sein. Zudem stand der 22-Jährige auch unter dem Einfluss von Cannabis. Das Gericht ordnete deshalb neben der Haftstrafe eine Alkohol- und Drogentherapie an.

    Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer fünf Jahre Haft gefordert hatte. Die Anklage ließ offen, ob sie Revision einlegen werde. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil akzeptieren zu wollen.

    Quelle: Spiegelonline.de spiegel
    Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. "Douglas Adams"

  2. #2
    Avatar von Rotschopf
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    Hammerhart, aber leider ist das so.. Betrink und bedröhn dich und du kannst fast alles machen. Selbst wenn sie dich kriegen und verurteilen landest du dann schlimmstenfalls im Maßregelvollzug und von dort kann man ja fast ungehindert gehen wohin man will, wie die jüngsten Ereignisse nicht zum ersten Mal gezeigt haben. Auch die deutschen Gefängnisse erinnern leider immer mehr an gut ausgestattete Hotels als an Strafanstalten und manch einer wohnt dort besser, als in Freiheit.
    LG Dani
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  3. Die folgenden 3 Mitglieder sagen Danke zu Rotschopf für diesen Beitrag.

    Benni HaPunkt (24.11.2011),bigfoot (25.11.2011),Schwarzfahrerin (25.11.2011)

  4. #3
    Avatar von V-Storm
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    Ich kann den Richterspruch nicht ganz nachvollziehen, hat der Raser doch ganz klar vorsetzlich gehandelt. Bewusst Alkohol und Drogen konsumiert und in diesem Zustand hinters Steuer zu setzen ist Vorsatz und nicht fahrlässig oder vermindert schuldfähig, schon gar nicht wenn dabei Menschenleben geopfert werden.
    * * *
    Keiner ist so verrückt, dass er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht !
    (Friedrich Nietzsche)


  5. #4
    Avatar von Ziegenmüller
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    Zitat Zitat von V-Storm Beitrag anzeigen
    vermindert schuldfähig
    das ist es ja gerade, was mich auch so an die Decke gehen läßt!
    Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. "Douglas Adams"

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