Mönchengladbach - Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung muss ein 22-jähriger Mann für vier Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den sogenannten Amok-Raser von Schwalmtal am Mittwoch zu der Freiheitsstrafe, weil er im März im Alkohol- und Drogenrausch mehrere Unfälle verursacht hatte. Dabei tötete er zwei Frauen und verletzte einen Motorradfahrer schwer.
Im Prozess hatte der junge Mann die Amokfahrt gestanden. Gleichzeitig erklärte er, sich an die Unfälle konkret nicht mehr erinnern zu können. Nach Zeugenaussagen war er spätabends in sein Auto gestiegen, obwohl er vorher stundenlang mit Freunden Alkohol getrunken und auch Drogen genommen hatte. Ein Bekannter hätte ihn noch vom Fahren abhalten wollen, der 22-Jährige habe sich dennoch hinters Steuer gesetzt.
Anschließend sei er mit Tempo 120 quer durch Mönchengladbach gerast. An einer Ampel erfasste er bei Rot einen 18-jährigen Motorradfahrer und wirbelte ihn durch die Luft. Das Opfer erlitt durch den Unfall einen Beckenriss. Ohne sich um den Verunglückten zu kümmern, fuhr der Betrunkene weiter und krachte an der nächsten Ampel erneut bei Rot in den Wagen einer Frau. Sowohl die Fahrerin als auch die Beifahrerin kamen ums Leben, eine Frau auf der Rückbank wurde schwer verletzt.
"Höchstmaß an Straßenverkehrsgefährdung"
Der Richter sagte, der Angeklagte habe bei seiner Tat ein "Höchstmaß an Straßenverkehrsgefährdung" an den Tag gelegt. Trotz der schlimmen Folgen könne man jedoch nicht mehr als vier Jahre und drei Monate Haft verhängen, da er aufgrund seines Drogen- und Alkoholkonsums zum Unfallzeitpunkt "vermindert schuldfähig" gewesen sei. Der gesetzliche Rahmen lasse kein Urteil zu, das die Öffentlichkeit für angemessen halten würde, sagte der Richter.
Laut Gutachten hatte der Amok-Raser bei einer Untersuchung nach dem Unfall 1,66 Promille Alkohol im Blut, zum Zeitpunkt des Unfalls sollen es sogar bis zu
2,6 Promille gewesen sein. Zudem stand der 22-Jährige auch unter dem Einfluss von Cannabis. Das Gericht ordnete deshalb neben der Haftstrafe eine Alkohol- und Drogentherapie an.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer fünf Jahre Haft gefordert hatte. Die Anklage ließ offen, ob sie Revision einlegen werde. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil akzeptieren zu wollen.
Quelle: Spiegelonline.de
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