Das kommende Jahr bringt Änderungen rund um Europa, Reifen und Bußgelder. Einige Neuerungen sind bereits beschlossen, andere noch im Gesetzgebungsverfahren. Damit ihr den Überblick behaltet, haben wir hier die wesentlichen Punkte zusammengestellt.
- Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt voraussichtlich zum 1.April 2012.
- Durch das Wechselkennzeichen wird die Zulassung mehrerer Fahrzeuge ermöglicht. Mit der Einführung ist voraussichtlich zum 1.April 2012 zu rechnen.
- Das Punktsystem und das Verkehrszentralregister sollen reformiert werden. Sobald Details bekannt sind, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.
- Der Rahmenbeschlusses zur eu-weiten Vollstreckung von Bußgeldern soll in den noch fehlenden Ländern (Italien, Irland, Griechenland und Belgien) umgesetzt werden.
- Der EU-weite Austausch von Halterdaten zur Ahndung von Verstößen ist geplant.
- Eine Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird eingerichtet, um Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten.
- Rechte im Fährverkehr werden gestärkt: u.a. umfangreiche Informations- und Unterstützungspflicht der Beförderer bei Verspätung oder Annullierung.
- Vor allem in Baden-Württemberg sind neue Umweltzonen geplant; in Stuttgart, München, Frankfurt, Osnabrück und Krefeld dürfen bereits bestehende Zonen nur noch mit grüner Plakette befahren werden.
- Die Nachrüstung von Diesel-Kfz bis 3,5 t mit Partikelfilter wird 2012 wieder mit € 330,- Barzuschuss gefördert.
- Reifen, die ab dem 1. Juli 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
- Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November über ein Reifenkontrollsystem verfügen.
- Durch den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum fallen die Ausweiskontrollen zum 1.Januar 2012 weg.
- Österreich führt E 10 ein und macht zum 1.Januar 2012 die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
- Wer in der Schweiz ab dem 1.Januar 2012 ohne Autobahnvignette erwischt wird, muss mit 200 statt bisher 100 Schweizer Franken Bußgeld rechnen.
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