Arnsberg/Langscheid. Der Schuss mit der Laserpistole auf einen Iserlohner Motorradfahrer ging für die Sundernern Polizeibeamten nach hinten los: Sie hatten eklatante Fehler bei der Messung gemacht.
Im Mittelpunkt der Bußgeldsache stand die angebliche Geschwindigkeitsübertretung eines Yahama-Fahrers aus Iserlohn, der am 15. Juni nach dem Ortsausgang Langscheid am Sorpedamm angeblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 38 km/h überschritten hatte.
"Für mich steht eine Menge auf dem Spiel", sagte der Außendienstler, der täglich 1000 Kilometer auf Deutschlands Straßen unterwegs ist. Deshalb protestierte der Iserlohner (48) gegen das Bußgeldbescheid in Höhe von 75 Euro und die drei Punkte in Flensburg. Mit Erfolg.
Sein Anwalt Michael Heymann listete eklatante Fehler auf: Unter anderem hatte der Polizeibeamte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät den Helm des Motorradfahrers ins Visier genommen anstatt plane Flächen, wie den Scheinwerfer, wie es vorgeschrieben ist. "Diesen Fehler bei polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen haben wir schon mehrere Male gehabt, auch im Arnsberger Wald", betonte der Rechtsanwalt und verwies auf das Standardwerk "Fehler bei polizeilichen Messverfahren" von Prof. Ulrich Löhle und Wolf-Dieter Beck.
Etliche Ungereimtheiten
Der Messbeamte erinnerte sich in der Gerichtsverhandlung, dass er den Motorradfahrer "beim Überholmanöver gelasert hatte". Sein Kollege hatte dies aber im Messprotokoll unterschlagen. "Die Messung beim Überholmanöver ist unzulässig, sichere Aussagen können nur bei Messungen von Einzelfahrzeugen gewährleistet sein, verwies Heymann auf die Rechtslage.
Der Messbeamte schien in der Handhabung der Laserkanone nicht auf dem neuesten Stand zu sein, wie seine weitere Befragung und auch die unzureichende Dokumentation der Tests ergab; seine letzte Schulung lag zehn Jahre zurück. Sein Kollege, der das fehlerhafte Messprotokoll gefertigt hatte, wurde immerhin vor acht Jahren an dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät unterwiesen.
Obendrein gab es etliche formale Fehler und Ungereimtheiten: Tatzeit und Anhörungszeit tragen unterschiedliche Daten. Außerdem listet das Messprotokoll für den bewussten Sonntagspätnachmittag nur den Iserlohner Motorradfahrer auf, obwohl auch andere zu schnell waren, aber mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes davon kamen, wie ein 32-jähriger Polizeibeamter berichtete. Warum sein Kollege die übrigen Geschwindigkeitsübertretungen nicht ebenso protokolliert hatte, wie es Standard ist, konnte er nicht erklären.
Richter Dietmar Werthmann stellte das Bußgeldverfahren aufgrund der offenkundigen Fehler ein. Die Verteidigung behält sich eine Strafanzeige wegen "Falschbeurkundung im Amt" gegen den Polizeibeamten vor.
Quelle: http://www.derwesten.de


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