Paragraph 3a der Straßenverkehrsordnung schreibt seit einem Jahr auch für Motorräder M+S-Reifen bei folgenden Straßenverhältnissen vor: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte. Klingt eindeutig, lässt aber der Polizei vor Ort immer noch eine Menge Spielraum im Einzelfall. Damit sind wir der Laune der Wachtmeister ausgeliefert, und genau das hatten wir schon vor einem Jahr bemängelt.
Am Rande unseres Besuchs beim polizeilichen Kompetenzteam in Stuttgart konnten wir der Polizei ein paar deutlichere Aussagen über die Auslegung der sogenannten Winterreifenpflicht ab*ringen. Thomas Tietz, Polizeioberkommissar bei der Verkehrspolizei Stuttgart und Member der Kradstaffel, erklärte es uns wie folgt: Eine Pflicht, im Winter durchgängig mit Winterreifen zu fahren, besteht weder für Motorräder noch für Autos. Daher ist es zulässig, im Winterhalbjahr bei trockenen oder nassen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren. Denn Nässe allein ist kein Winterreifen-Kriterium, die gibt es auch im Sommer. Schnee auf dem Acker zählt nicht, auch nicht Eis oder Reif auf Brücken in der Übergangszeit. Nur bei winterlichen Verhältnissen auf der Straße, und zwar Eis, Matsch oder Schnee, müssen alle Kraftfahrzeuge auf Winterreifen rollen.
Wenn die Straßen geräumt und gestreut sind, gilt die Pflicht wiederum nicht. Da aber in der Regel nur übergeordnete Straßen geräumt sind, muss der Wachtmeister zumindest theoretisch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass ihr noch in einen Bereich einfahren könntet, in dem die Fahrbahn nicht schnee- und eisfrei ist. Sucht euch also Fahrziele aus, die an Hauptstraßen liegen.
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