§ 1 Die Straße gehört uns Motorradfahrern! Jedenfalls an sonnigen und lauen bis warmen Tagen während der Saison.
§ 2 Alle Bereiche zwischen, neben oder hinter Straßen überlassen wir Rentnern, Fußgängern und anderen
untermotorisierten Mitbürgern.
§ 3 Mit älteren Damen und Herren besetzte Reiseschesen müssen mit Geschwindigkeitsüberschuss überholt werden.
§ 4 In gastronomischen Betrieben jeglicher Art haben Motorradfahrer vorrangig bedient zu werden. Schließlich muss
man schnell weiter, Strecke machen.
§ 5 An allen öffentlichen und nichtöffentlichen sanitären Einrichtungen die dem Zwecke einer eiligen Entleerung dienen
haben Motorradfahrer Vorrang. Sind aus welchen Gründen auch immer die normalen Einrichtungen besetzt, defekt oder
aus anderen Gründen nicht nutzbar so dürfen Motorradfahrer auch auf denWickelraum ausweichen.
§ 6 Betreiber und Benutzer so wie auch Halter von mehrspurigen Fortbewegungsmitteln haben an Einrichtungen die dem
Zwecke der Kraftstoffbefüllung dienen jedem Motorradfahrer Vorrang zu gewähren. Es ist weder an Zapfsäulen noch an
Kassen oder Kaffeeautomaten erlaubt sich vor einen Motorradfahrer zu stellen.
§ 7 Bei plötzlich einsetzendem Regen oder Schneefall und auch bei Temperaturstürzen haben alle Bürger die Pflicht
dem Motorradfahrer, egal welcher Marke, Decken und warme Getränke zu reichen.
§ 8 Alternde oder zu alte Motorradfahrer die nicht mehr auf dem Motorrad sitzen können, müssen an Sommertagen
unaufgefordert von anderen Mitbürgern auf ihr Motorrad gehoben werden. Dieses “Bikerpaket” muss dann auf einen
offenen Anhänger geschoben, sicher verzurrt und mittels einer kräftigen Zugmaschine für mehrere Stunden durch den Harz gefahren werden.
§ 9 “Biker” die mehr Fliegen hinten am Helm als vorn am Visier haben sollten sich eine gute Ausrede suchen
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