Moin Moin,
aus Zeitgründen habe ich es immer noch nicht geschafft meinen TÜV machen zu lassen.
Gibt es eigentlich eine zeitliche Begrenzung bis wann der gemacht werden muß, bevor eine Vollabnahme ansteht???
Gruß
Thomas
Moin Moin,
aus Zeitgründen habe ich es immer noch nicht geschafft meinen TÜV machen zu lassen.
Gibt es eigentlich eine zeitliche Begrenzung bis wann der gemacht werden muß, bevor eine Vollabnahme ansteht???
Gruß
Thomas
Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. "Douglas Adams"
Wenn sich da nichts geändert hat, kannst du locker einen Monat drüber sein.
Aber >> Hier << hast du mal einen Link. Teuer wird es demnach erst nach 8 Monaten drüber.
see you on the road
Monkey
Gibt es ein Leben nach dem Tod??
Klau mein Bike und Du wirst es herausfinden.
Ziegenmüller (29.12.2010)
Ich glaube 1 - 2 Monate drüber passiert gar nix!
Über 2 Monate drüber, kostet es schon was. Wieviel?Keine Ahnung!
Dann ist es wohl gestaffelt.
Wann warst du denn dran?
Diskutiere nicht mit Idioten, Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung!
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Das heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Ziegenmüller (29.12.2010)




meines Wissens ist eine Vollabnahme bei Überschreitung von 24 Monate notwendig allerdings wird bei bewegen im Straßenverkehr schon im ersten Monat ein Bußgeld (siehe Monkey)fällig und der neue TÜV gilt auch nur bis zum original Termin.also wen du 12 Monate zu spät gehst gilt der neue nur 12 Monate
Ziegenmüller (29.12.2010)
ich war schon im August dran.... gab aber immer viel zu tun...
Danke Euch für die Antworten!
Gruß
Thomas
Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. "Douglas Adams"
Die ersten zwei Monate sollte gar nix passieren, außer einer höflichen Erinnerung. Liegt natürlich an der Person, an die man gerät.
Beispiel: Ich muss mit meinem Zweirad im Februar zum TÜV, was soll ich machen, wenn da dick Schnee liegt, dann kann es passieren, dass ich Februar und auch März das Motorrad nicht bewegen kann! Deswegen war ich bei der DEKRA und auch bei der Polizei und da versicherte man mir, die ersten zwei Monate passiert noch nix. Natürlich sollte ich im April nicht spazieren fahren, aber wenn ich auf dem Weg zum TÜV erwischt werde, sollte jeder Polizist so viel Verständnis aufbringen.
Das entspricht absolut der Wahrheit, es wird ab da geklebt, wo du original zum TÜV gemusst hättest!
@ Ziege,
August ist natürlich heftig!
Da werden ein paar Cent zusätzlich auf dich zukommen.![]()
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Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Ziegenmüller (29.12.2010)




@Rooki es liegt im ermessen der Rennleitung ob du Zahlst oder nicht ! Allerdings gibt es eine Ausnahme beider Datierung der Plakette als Session Fahrer wird auf Anfang der Session Datiert wie bei mir, war 02 fällig und durfte aber erst 04 fahren also wurde auf 04 Datiert
vollabnahme muß in keinem fall gemacht werden.
bei überschreitung droht bußgeld.
wenn ein fahrzeug, auch mehere jahre, auch abgemeldet ist reicht jetzt ein normaler tüv zur neuzulassung.
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
Geändert von easyrider (30.12.2010 um 11:54 Uhr)
Ziegenmüller (30.12.2010)
Ab 8 Monaten Überziehung gibt es Punkte und seit einigen Jahren wird die Plakette immer auf den fälligen Termin datiert, egal wie lange man zu spät ist ...
Ziegenmüller (05.01.2011)
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