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Thema: abgelaufener TÜV

  1. #1
    Avatar von Ziegenmüller
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    Frage? abgelaufener TÜV

    Moin Moin,

    aus Zeitgründen habe ich es immer noch nicht geschafft meinen TÜV machen zu lassen.
    Gibt es eigentlich eine zeitliche Begrenzung bis wann der gemacht werden muß, bevor eine Vollabnahme ansteht???

    Gruß
    Thomas
    Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. "Douglas Adams"

  2. #2
    Avatar von Monkey
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    Wenn sich da nichts geändert hat, kannst du locker einen Monat drüber sein.

    Aber >> Hier << hast du mal einen Link. Teuer wird es demnach erst nach 8 Monaten drüber.
    see you on the road
    Monkey


    Gibt es ein Leben nach dem Tod??
    Klau mein Bike und Du wirst es herausfinden.

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    Ziegenmüller (29.12.2010)

  4. #3
    Avatar von Rookie
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    Ich glaube 1 - 2 Monate drüber passiert gar nix!

    Über 2 Monate drüber, kostet es schon was. Wieviel? Keine Ahnung!

    Dann ist es wohl gestaffelt.

    Wann warst du denn dran?
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    Ziegenmüller (29.12.2010)

  6. #4
    Avatar von Jens-SLF
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    meines Wissens ist eine Vollabnahme bei Überschreitung von 24 Monate notwendig allerdings wird bei bewegen im Straßenverkehr schon im ersten Monat ein Bußgeld (siehe Monkey)fällig und der neue TÜV gilt auch nur bis zum original Termin.also wen du 12 Monate zu spät gehst gilt der neue nur 12 Monate

  7. Die folgenden Mitglieder sagen Danke zu Jens-SLF für diesen Beitrag.

    Ziegenmüller (29.12.2010)

  8. #5
    Avatar von Ziegenmüller
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    ich war schon im August dran.... gab aber immer viel zu tun...

    Danke Euch für die Antworten!

    Gruß
    Thomas
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  9. #6
    Avatar von Rookie
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    Zitat Zitat von Jens-SLF Beitrag anzeigen
    allerdings wird bei bewegen im Straßenverkehr schon im ersten Monat ein Bußgeld (siehe Monkey)fällig
    Die ersten zwei Monate sollte gar nix passieren, außer einer höflichen Erinnerung. Liegt natürlich an der Person, an die man gerät.

    Beispiel: Ich muss mit meinem Zweirad im Februar zum TÜV, was soll ich machen, wenn da dick Schnee liegt, dann kann es passieren, dass ich Februar und auch März das Motorrad nicht bewegen kann! Deswegen war ich bei der DEKRA und auch bei der Polizei und da versicherte man mir, die ersten zwei Monate passiert noch nix. Natürlich sollte ich im April nicht spazieren fahren, aber wenn ich auf dem Weg zum TÜV erwischt werde, sollte jeder Polizist so viel Verständnis aufbringen.

    Zitat Zitat von Jens-SLF Beitrag anzeigen
    der neue TÜV gilt auch nur bis zum original Termin.also wen du 12 Monate zu spät gehst gilt der neue nur 12 Monate
    Das entspricht absolut der Wahrheit, es wird ab da geklebt, wo du original zum TÜV gemusst hättest!


    @ Ziege,

    August ist natürlich heftig!

    Da werden ein paar Cent zusätzlich auf dich zukommen.
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    Ziegenmüller (29.12.2010)

  11. #7
    Avatar von Ziegenmüller
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    Zitat Zitat von Rookie Beitrag anzeigen
    Da werden ein paar Cent zusätzlich auf dich zukommen.
    kann ich mir denken!
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  12. #8
    Avatar von Jens-SLF
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    @Rooki es liegt im ermessen der Rennleitung ob du Zahlst oder nicht ! Allerdings gibt es eine Ausnahme beider Datierung der Plakette als Session Fahrer wird auf Anfang der Session Datiert wie bei mir, war 02 fällig und durfte aber erst 04 fahren also wurde auf 04 Datiert

  13. #9
    Avatar von easyrider
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    vollabnahme muß in keinem fall gemacht werden.
    bei überschreitung droht bußgeld.
    wenn ein fahrzeug, auch mehere jahre, auch abgemeldet ist reicht jetzt ein normaler tüv zur neuzulassung.


    http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
    Geändert von easyrider (30.12.2010 um 11:54 Uhr)

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    Ziegenmüller (30.12.2010)

  15. #10
    Avatar von Mordor
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    Ab 8 Monaten Überziehung gibt es Punkte und seit einigen Jahren wird die Plakette immer auf den fälligen Termin datiert, egal wie lange man zu spät ist ...

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    Ziegenmüller (05.01.2011)

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