In seinem Beschluss vom 26. April 2010 entschied das OLG Stuttgart, dass einer Haftpflichtversicherung bis zu vier Wochen bleiben, um einen Schaden nach einem Kfz-Unfall zu regulieren (AZ.:3 W 15/10). Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es sich bei der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handele, bei dem der Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen und unterschiedlichen Bearbeitungszahlen abhängig sein kann. Daher müsse der Haftpflichtversicherung eine vierwöchige Bearbeitungszeit eingeräumt werden.
Auch der ADAC ist der Ansicht, dass je nach Einzelfall eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen durchaus erforderlich sein kann. Kein Verständnis hat der Klub allerdings, wenn einfach gelagerte Fälle nicht umgehend reguliert werden, sondern die OLG-Entscheidung zum Anlass genommen wird, um „auf Zeit zu spielen“. Wenn man mit der Bearbeitungsfrist der gegnerischen Unfallversicherung nicht einverstanden ist, sollte man sich vor einer Klage am besten an einen Rechtsanwalt wenden. Wer nämlich zu früh klagt, kann auf den Verfahrenskosten sitzenbleiben.
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